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Kleine Parteien stören? Piraten kritisieren geplante Wahlhürde

Die rot-grüne Landesregierung möchte zusammen mit der CDU eine 2,5%-Hürde für zukünftige Kommunalwahlen beschließen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde nun vorgelegt.

Vorgeblich soll einer „Zersplitterung“ von Stadträten und Kreistagen begegnet werden, faktisch bedeutet dies jedoch nichts anderes als die Aussperrung kleiner lokaler Gruppen und Parteien aus den Parlamenten. Die politische Landschaft verödet, Anliegen örtlicher Minderheiten werden unsichtbar.

Die Piratenpartei, welche im Ennepe-Ruhr-Kreis in vier Stadträten und dem Kreistag vertreten ist, zeigt sich über diese Entwicklung empört und lehnt jegliche Sperrklausel strikt ab. Die vom Landesverfassungsgericht 1999 angelegten Anforderungen an solche weitreichenden Grundrechtseingriffe werden eklatant verletzt.

Chris J. Demmer
Chris J. Demmer

Chris J. Demmer, Kreistagsmitglied der Piratenpartei, ärgert die Scheinheiligkeit in der Debatte:
“Diese Klausel nimmt den Räten die Vielfalt und betoniert die ohnehin schon festgefahrenen Strukturen; Klüngel und Hinterzimmerpolitik der Etablierten werden weiter zunehmen. Diese Sperrklausel ist reiner Opportunismus von SPD, CDU und den Grünen, die sich auch auf kommunaler Ebene keinem lästigen demokratischen Diskurs mit kleineren Gruppen mehr stellen wollen. Transparenz und Teilhabe bleiben auf der Strecke.”

Stefan Borggraefe
Stefan Borggraefe

Das Wittener Ratsmitglied Stefan Borggraefe fügt hinzu: “Die Einführung einer Sperrklausel führt zu einer Schwächung der Demokratie vor Ort und verstärkt die Demokratiemüdigkeit. Hätte es sie bereits bei der Kommunalwahl 2014 in Witten gegeben, wären 9% der gültigen Stimmen einfach nicht berücksichtigt worden.”

Die Piraten weisen das Argument zurück, durch eine solche Hürde verschwänden rechtsgerichtete Parteien aus den Räten. Extremismus und Fremdenfeindlichkeit müsse immer zuerst durch politische Bildung und Aufklärung entgegengewirkt werden, jedoch nicht durch Aussperren und Ignorieren des Problems.

In NRW gab es bis 1999 bereits eine 5-Prozent-Hürde. Diese wurde jedoch damals durch das Landesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen. Um trotz inhaltlich unveränderter Argumentation eine Wiedereinführung erreichen zu können, soll nun die Landesverfassung selbst geändert werden.

Die Landtagsfraktion der Piratenpartei hat bereits angekündigt gegen das kommende Gesetz klagen zu wollen.