Ich finde es sehr bedauerlich, dass außerhalb des Netzes so wenig über die Urheberrechtsnovelle der EU berichtet wird. In Köln sind tausende Menschen bereits an zwei Wochenenden nicht etwa gegen die ganze Novelle, sondern vor allem gegen Artikel 13 auf die Straßen gegangen. Für den 23. März sind bundesweite Demos angekündigt und in Planung. Es geht nicht um den Protest von Jugendlichen, die angeblich von den großen Internet-Konzernen dazu gebracht wurden, für deren Rechte zu kämpfen, und deshalb von der Politik als Bots und Mob bezeichnet werden.
Freiheitskämpfer
Diese Menschen sind Freiheitskämpfer. Denn um nicht weniger geht es, vor allem in Bezug auf die Uploadfilter, die aus Artikel 13 folgen. Es geht gegen die Kommerzialisierung des freien Netzes zu Gunsten weniger großer Konzerne. Denn die Installation von Uploadfiltern können sich nur große Unternehmen leisten.
Aktuell kann jeder Anbieter im Internet werden. Egal, ob jemand einen kleinen Blog oder ein kleines Forum betreibt, auf dem sich z.B. Menschen über ein gemeinsames Hobby austauschen oder gemeinsame Interessen vertreten. Artikel 13 verlangt von den Betreibern vor dem Upload durch Nutzer zu prüfen, ob ein Inhalt Urheberrechte verletzt. Zwar bietet die Vorschrift auch an, vorbeugend Rechte an potenziellem Inhalt zu erwerben oder pauschale Vergütungen mit Rechteinhabern zu vereinbaren. Aber diesen Aufwand können nur kommerzielle Angebote treiben.
Humorlose Technik
Nur weil der Begriff Uploadfilter inzwischen etabliert scheint, bedeutet dies nicht, dass es sich dabei um eine ausgereifte Technik handelt. Uploadfilter entscheiden im Zweifel gegen den Upload um den Anbieter vor den Folgen von Verstößen zu schützen. Das ist in den Augen der Betreiber sicher sinnvoll, jedoch erst durch den Artikel 13 erforderlich. Denn bis jetzt gilt derjenige als verantwortlich, der den Inhalt hochlädt bzw. wenn er davon weiß, den fraglichen Inhalt nicht beseitigt.
Zwar kann man jede Technik mit der Zeit verbessern und verfeinern, aber wer glaubt wirklich, dass technische Systeme in der Lage sein werden Humor zu erkennen und somit eine Parodie vom Original zu unterscheiden.
Das Netz wird in Ketten gelegt
Artikel 13 wird nicht dafür sorgen, dass Urheber wie zum Beispiel Künstler, Autoren, Musiker, Fotografen und Filmemacher besser für ihre Werke entlohnt werden, sondern dafür, dass freie nicht kommerzielle Plattformen aus dem Netz verschwinden und lediglich die großen kommerziellen Plattformen übrig bleiben.
Das Medium Internet wird zurechtgestutzt, damit wieder alte Machtverhältnisse bestimmen können, was die Menschen zu sehen und zu hören bekommen.
Deshalb geht es bei Artikel 13 um nicht weniger als den freien Zugang zum Medium Internet.
Appell an die Anti-Neuland-Politiker
Noch möchte ich an ein Missverständnis der Befürworter glauben, die zu wenig von diesem „Neuland“ Internet verstehen, und sie zur Besinnung auffordern:
Bitte hört auf die Vielen, die das Netz kennen und dafür auf die Straße gehen. Beschimpft sie nicht als Bots oder Mob, sondern hört ihnen zu!
Ich finde es sehr bedauerlich, dass außerhalb des Netzes so wenig über die Urheberrechtsnovelle der EU berichtet wird. In Köln sind tausende Menschen bereits an zwei Wochenenden nicht etwa gegen die ganze Novelle, sondern vor allem gegen Artikel 13 auf die Straßen gegangen. Für den 23. März sind bundesweite Demos angekündigt und in Planung. Es geht nicht um den Protest von Jugendlichen, die angeblich von den großen Internet-Konzernen dazu gebracht wurden, für deren Rechte zu kämpfen, und deshalb von der Politik als Bots und Mob bezeichnet werden.
Freiheitskämpfer
Diese Menschen sind Freiheitskämpfer. Denn um nicht weniger geht es, vor allem in Bezug auf die Uploadfilter, die aus Artikel 13 folgen. Es geht gegen die Kommerzialisierung des freien Netzes zu Gunsten weniger großer Konzerne. Denn die Installation von Uploadfiltern können sich nur große Unternehmen leisten.
Aktuell kann jeder Anbieter im Internet werden. Egal, ob jemand einen kleinen Blog oder ein kleines Forum betreibt, auf dem sich z.B. Menschen über ein gemeinsames Hobby austauschen oder gemeinsame Interessen vertreten. Artikel 13 verlangt von den Betreibern vor dem Upload durch Nutzer zu prüfen, ob ein Inhalt Urheberrechte verletzt. Zwar bietet die Vorschrift auch an, vorbeugend Rechte an potenziellem Inhalt zu erwerben oder pauschale Vergütungen mit Rechteinhabern zu vereinbaren. Aber diesen Aufwand können nur kommerzielle Angebote treiben.
Humorlose Technik
Nur weil der Begriff Uploadfilter inzwischen etabliert scheint, bedeutet dies nicht, dass es sich dabei um eine ausgereifte Technik handelt. Uploadfilter entscheiden im Zweifel gegen den Upload um den Anbieter vor den Folgen von Verstößen zu schützen. Das ist in den Augen der Betreiber sicher sinnvoll, jedoch erst durch den Artikel 13 erforderlich. Denn bis jetzt gilt derjenige als verantwortlich, der den Inhalt hochlädt bzw. wenn er davon weiß, den fraglichen Inhalt nicht beseitigt.
Zwar kann man jede Technik mit der Zeit verbessern und verfeinern, aber wer glaubt wirklich, dass technische Systeme in der Lage sein werden Humor zu erkennen und somit eine Parodie vom Original zu unterscheiden.
Das Netz wird in Ketten gelegt
Artikel 13 wird nicht dafür sorgen, dass Urheber wie zum Beispiel Künstler, Autoren, Musiker, Fotografen und Filmemacher besser für ihre Werke entlohnt werden, sondern dafür, dass freie nicht kommerzielle Plattformen aus dem Netz verschwinden und lediglich die großen kommerziellen Plattformen übrig bleiben.
Das Medium Internet wird zurechtgestutzt, damit wieder alte Machtverhältnisse bestimmen können, was die Menschen zu sehen und zu hören bekommen.
Deshalb geht es bei Artikel 13 um nicht weniger als den freien Zugang zum Medium Internet.
Appell an die Anti-Neuland-Politiker
Noch möchte ich an ein Missverständnis der Befürworter glauben, die zu wenig von diesem „Neuland“ Internet verstehen, und sie zur Besinnung auffordern:
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