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Offener Brief an Oskar Lafontaine zur NSA-Affäre

Ex-Finanzminister soll Aufklärung erzwingen

Generalbundesanwalt Range teilt in einem aktuellen SPIEGEL-Interview mit, dass er zur Zeit keine weiteren Ermittlungen in Sachen Spionageskandal durchführen will. Dies tut er trotz der jüngst bei WikiLeaks veröffentlichten Dokumente, aus denen klar hervorgeht, dass Regierungsmitglieder gezielt abgehört wurden. Die beiden Ratsmitglieder André Kasper (Bochum) und Stefan Borggraefe (Witten) kritisieren die Einstellung der Ermittlungen scharf.

Stefan Borggraefe
Stefan Borggraefe

Stefan Borggraefe: Generalbundesanwalt  Range ignoriert die zahlreichen Belege für die Spionagetätigkeit der NSA. Zudem gäbe es in der Sache mit Edward Snowden und Julian Assange aussagewillige Zeugen, die bisher nicht gehört wurden.

Um die weitere Aufklärung des Spähskandals durchzusetzen, wollen sie mit Hilfe eines der in den Selektorenlisten aufgeführten Überwachungsopfer ein Klage- bzw. Ermittlungserzwingungsverfahren einleiten. Hierzu haben sie sich nun mit einem offenen Brief an Oskar Lafontaine gewandt.

André Kasper
André Kasper

André Kasper: In der Vergangenheit haben sich Oskar Lafontaine und auch Gregor Gysi kämpferisch gegen der NSA-Spionage geäußert. Ich hoffe, dass Lafontaine nun auch Taten folgen lässt und sich nicht ebenfalls duckmäuserisch gegenüber den Amerikanern verhalten wird.

Hier der Offene Brief:

Sehr geehrter Herr Lafontaine,

wie Sie sicherlich aus der Presse erfahren haben, hat Generalbundesanwalt Range nicht vor, wegen der rechtswidrigen Spionage der NSA zu ermitteln.

Siehe u.a.: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-07/nsa-angela-merkel-ermittlung-beweise

Dass der Generalbundesanwalt nicht genug Material in der Hand hält, um gerichtsfest zu klagen, ist die eine Sache. Es ist allerdings ein Skandal, dass er trotz massiver Verdachtsmomente und großem Ermittlungspotential (beispielsweise durch die möglichen Zeugen Edward Snowden und Julian Assange) erst gar nicht ermittelt.

Unsere Recherchen haben ergeben, dass bei einem Ermittlungserzwingungsverfahren/Klageerzwingungsverfahren, Betroffene gerichtlich überprüfen lassen können, ob die Entscheidung, ein Verfahren einzustellen, oder wie hier, gar keine Ermittlungen aufzunehmen, rechtmäßig ist.

Siehe u.a.: https://de.wikipedia.org/wiki/Klageerzwingungsverfahren

Um die Rechtmäßigkeit der Einstellung des Verfahrens prüfen zu lassen, wird also eine durch eine Straftat verletzte Person benötigt. Ihr Name taucht in den von WikiLeaks veröffentlichten Selektorenlisten der NSA auf. Nach diesen Listen wurden Sie während Ihrer Amtszeit als Bundesfinanzminister von dem amerikanischen Geheimdienst gezielt überwacht. Daher sind Sie einer der wenigen Menschen, die ein solches Ermittlungserzwingungsverfahren anstoßen können, denn ehemalige und derzeitige Regierungsmitglieder von SPD und CDU sind offensichtlich wenig ambitioniert, diesen Schritt zu tun.

Die Partei Die LINKE hat sich in der Vergangenheit deutlich zur NSA-Spionageaffäre positioniert. So bezeichnete Gregor Gysi das Verhalten von Bundeskanzlerin Merkel als „duckmäuserisch“ und Bernd Riexinger forderte Ermittlungen gegen den BND wegen Landesverrats. Wir gehen daher davon aus, dass Sie und die LINKE ebenfalls ein starkes Interesse an der Aufklärung der Spionage-Aktivitäten haben und uns in dieser Sache unterstützen werden.

Mit diesem offenen Brief, möchten wir Sie daher bitten, Ihre Situation als Opfer einer Straftat zu nutzen, um ein Klage- bzw. ein Ermittlungserzwingungsverfahren einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Borggraefe
Ratsmitglied der Stadt Witten
Piratenpartei

André Kasper
Ratsmitglied der Stadt Bochum
Piratenpartei