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Medizinisches Cannabis – so sieht’s gut ein Jahr nach der Gesetzesänderung wirklich aus

Verena ist Mitglied der Piratenpartei Ennepe-Ruhr und für sie ist medizinisches Cannabis ein sehr wirksames und hilfreiches Medikament. Sie hat auf unserer Veranstaltung Cannabis – Medizin oder Droge? am 16. April 2018 über ihre Erfahrungen beim Bezug des für sie gut wirksamen Medikaments berichtet und hat ihren Bericht für uns zum Nachlesen hier verschriftlicht. Die Piratenpartei fordert „Cannabinoidhaltige Medikamente sollen anderen verkehrsfähigen Medikamenten gleichgestellt werden. Es liegt dabei im Ermessen des behandelnden Arztes, ob dabei der Echtstoff zum Einsatz kommen soll. Die Kosten sind von den Krankenkassen zu tragen.“

Der Bericht zeigt beispielhaft auf, wie Menschen heutzutage noch sinnlos leiden müssen, weil ihnen der Zugang zu einem wirksamen Medikament erschwert wird. Wir hoffen, dass er anderen Betroffenen aber auch Mut macht und weiterhilft! Nun hat das Wort Verena:

Mein Wecker klingelt trotz akuter Grippe in aller Frühe, denn heute morgen muss ich mal wieder prüfen, ob und welches medizinische Cannabis die Apotheke meines Vertrauens auf Vorrat da hat.

Inzwischen gibt es zwar ca. 36 verschiedene Sorten, die aus Kanada und den Niederlanden importiert werden, aber von diesen sind meiner Erfahrung nach immer nur einige wenige vorrätig.

Ich kenne bisher davon erst vier – mehr gibt mein schmales Budget als Selbstzahlerin nicht her.
Dabei spielen die Sorten bei der Behandlung mit medizinischem Cannabis eine große Rolle.
Es gibt verschiedene Züchtungen und die Sorten enthalten unterschiedliche Anteile der Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CDB) und wirken damit gegen unterschiedliche Beschwerden.
Als Schmerzpatient möchte ich natürlich von meiner Medizin tagsüber nicht müde werden, dafür aber Nachts einigermaßen beschwerdefrei schlafen können.

Cannabis wirkt aber sehr individuell, weshalb ein Ausprobieren der verschiedenen Sorten sinnvoll wäre. Natürlich gibt es Erfahrungswerte anderer Patienten, aber die Wirkung kann beim nächsten Patienten ganz anders sein. Viele Ärzte haben auch noch keine Ahnung, welche Sorte für welches Leiden am besten eingesetzt wird.

Auf Verdacht habe ich gestern Abend per Mail bei meinem Arzt das Rezept vorbestellt. Das ist aktuell der 3. Versuch seit Dezember 2017, mein Medikament zu bekommen. Irgendwas ist aber immer – wenn ich endlich das Rezept in den Händen halte, kann es durchaus sein, dass die präferierte Sorte nicht mehr vorrätig ist.

Meine Begeisterung, jetzt zum x-ten Male bei meinem wirklich sehr netten Hausarzt anzurufen, tendiert gegen Null. Im Hinterkopf habe ich immer den Gedanken, dass er mir irgendwann mitteilen könnte, er macht das nicht mehr mit, weil zu viel Aufwand, Rechtsunsicherheit, Sorge vor Regressforderungen seitens der Krankenkasse usw.

Das wäre fatal – einen Arzt zu finden, der bereit ist, medizinisches Cannabis zu verschreiben, ist wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen – für schwerkranke Menschen oft eine viel zu große Hürde. Aus meiner Patientengruppe weiß ich, dass einige bis zu 15 oder gar 20 Ärzte kontaktiert haben, ohne einen zu finden, der sie mit Cannabis behandeln will.

Auch diesmal lief es nicht zu meiner Zufriedenheit – eine Sorte, auf die ich ausweichen wollte, weil es meine bisherige gerade nicht gibt, wollte mein Arzt nicht aufschreiben, da ich sie vorher noch nicht hatte. Also wieder einen Termin machen, alles mit ihm besprechen und hoffen.

Natürlich könnte ich auch versuchen, mein Medikament aus einer anderen Apotheke zu beziehen.

Das würde für mich als (noch?) Selbstzahlerin allerdings mindestens den doppelten Preis bedeuten – fünf Gramm medizinisches Cannabis für 120 bis 180 Euro, das kann ich mir als Erwerbsunfähigkeitsrentnerin mit ergänzender Grundsicherung dann echt nicht mehr leisten.

Und das betrifft auch viele andere Patienten. Es ist ja eher die Ausnahme, dass Menschen mit einer schweren chronischen Krankheit einer regelmäßigen, gut bezahlten Arbeit nachgehen können.

Angeblich bewilligen die Krankenkassen inzwischen ca. drei Viertel aller Anträge – nach eigener Aussage. Einen handfesten Beleg dafür konnte ich leider nicht finden und auch meine Anwältin, die mehrere Cannabis-Patienten vertritt, zweifelt dies an. 

Zahlen aus September 2017 belegen, dass nur gut die Hälfte der Anträge bewilligt wurde.

Viele Apotheker und Ärzte befinden sich nach einem Jahr immer noch im „Neuland“

Bei den meisten Ärzten und Apotheken fängt man als Patient bei Null an. Zwölf Monate nachdem das Gesetz geändert wurde, hörte ich von Apothekenmitarbeitern immer noch, dass sie sich da jetzt mal langsam einarbeiten wollen, bisher aber noch keinen Patienten beliefert haben und dass das Equipment, welches sie benötigen, wenn sie Cannabis verkaufen wollen, nicht mal eben aus der Portokasse zu bezahlen sei.

Denn – nachdem Deutschland weg von den Ausnahmegenehmigungen für medizinisches Cannabis hin zur normalen (?!) Verordnung von Cannabis kam, ist nichts mehr wie vorher. Plötzlich muss jede Dose Cannabis geöffnet und aufwändig geprüft werden. Eine Auflage, deren Sinn sich mir nicht erschließen mag.

Die Dosen werden im Herkunftsland geprüft und versiegelt. Was ist an Cannabis anders als an einer Packung Oxycodon? Muss der Apotheker da auch aus jeder Packung ein paar Tabletten rausnehmen, um zu prüfen, ob es auch wirklich Oxy ist? Natürlich nicht.

Cannabis hat in den Köpfen der Entscheider offensichtlich noch immer nicht den Status eines regulären Medikamentes!

Patienten müssen nicht nur Apotheker, sondern oft auch ihre Ärzte in das Thema einführen. Viele kaufen sich z.B. die „Verordnungshilfe für Ärzte“ von Dr. Grotenhermen (ein Arzt, der schon zu Zeiten der Ausnahmegenehmigungen viele Patienten mit Cannabis behandelt hat) und überlassen diese ihren Behandlern. Natürlich konnten die meisten Ärzte vor der Gesetzesänderung noch keine Erfahrung mit der Verordnung von Cannabis sammeln.

Diese „Unwissenheit“ zuzugeben gelingt aber nicht jedem Arzt. Statt dessen wird die Verordnung von Cannabis schlichtweg abgelehnt – oft mit fadenscheinigen Argumenten. Zudem macht die verpflichtende Begleiterhebung den Ärzten viel zusätzliche Arbeit, die ihnen meiner Kenntnis nach nicht vergütet wird. Auch das mag ein Grund sein, warum Ärzte nur wenige oder keine Patienten mit Cannabis behandeln wollen und oft sogar darum bitten, dass ihre Namen nicht an andere Patienten weitergegeben werden.

Medizinisches Cannabis – ein Jahr voller Stolpersteine

Egal, wem gegenüber man als Patient erwähnt, dass man medizinisches Cannabis verordnet bekommt oder verordnet bekommen möchte – die Reaktionen reichen auch gut ein Jahr nach Verabschiedung des Cannabis-Gesetzes (bzw. der Änderung der existierenden Gesetzes) oft immer noch von Stimme senken (Apotheker), verschämt grinsen (Arzthelferin) bis hin zu „Ich verschreibe Ihnen doch keine Drogen!“ (Arzt).
Ärzte und Apotheker besser zu schulen ist daher dringend notwendig!

Die Möglichkeiten, die Cannabis als Medizin bietet, sind nach wie vor im Kopf vieler Menschen nicht angekommen – „Eine Droge kann doch keine Medizin sein!“.
Dabei vergessen viele, dass unzählige altbekannte Medikamente sowohl als Medizin verwendet, wie auch als Droge missbraucht werden.

CBD, der nicht-psychoaktive Bestandteil von Cannabis, kann auf sanfte Art z.B. bei Unruhe, gesteigertem Appetit und Schlafproblemen helfen. Aus eigener Erfahrung kann ich z.B. auch über positive Effekte bei der Rauchentwöhnung berichten.

Ich wusste aus einem Selbstversuch, dass Cannabis mir bei vielen meiner Beschwerden (chronische Schmerzerkrankung, Fibromyalgie und Arthrose) Erleichterung verschafft und sah so voller Erwartung dem Tag der Gesetzesänderung im März 2017 entgegen.

Zwar hatte ich bereits drei Jahre zuvor versucht, eine Ausnahmegenehmigung für medizinisches Cannabis zu bekommen, war aber an der Beschaffung der unzähligen Unterlagen gescheitert, die ich der Bundesopiumstelle dafür hätte vorlegen müssen. Zudem fand ich keinen Arzt, der mich dabei unterstützen wollte.

Man macht sich keine Vorstellung davon, was ein Patient sich oft alles anhören muss, wenn er einen Arzt nach einer Cannabis-Verordnung fragt.
Eine Schmerztherapeutin, bei der ich mich nach einigen Terminen traute, sie danach zu fragen, sagte mir: „Sie sind ja jedes Mal stoned, wenn Sie zu mir kommen und jetzt wollen Sie noch Cannabis?“. Ich war ziemlich geschockt über diese Aussage, da ich zu der Zeit keinerlei Medikamente, geschweige denn irgendeine Droge, nicht mal Alkohol zu mir nahm.

Nachzuweisen, welche Medikamente und Therapien ich in meiner inzwischen recht langen Krankengeschichte bereits erfolglos ausprobiert hatte, gelang mir nur lückenhaft und damals war ich dem physisch und psychisch einfach nicht gewachsen.

Zu Beginn meiner Krankheit habe ich nicht alle Unterlagen aufbewahrt. Es gab einige Umzüge und ich ahnte damals auch nicht, dass ich am Anfang einer langen Krankengeschichte stand und 25 Jahre später jemand das alles wissen will.

So ließ ich meinen Antrag bei der Bundesopiumstelle ruhen.

Das neue Gesetz machte Hoffnung

Wie erfreulich fand ich es deshalb, dass im neuen Gesetz nicht mehr vorgesehen war, dass der Patient alle erfolglosen Behandlungen nachweisen muss. (§31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch)
Nein, man braucht lediglich einen fachkundigen A
rzt, der bestätigt, dass Cannabis das Mittel der Wahl ist, weil andere Medikamente nicht in Frage kommen sowie dass Aussicht auf spürbar positiven Einfluss auf die Krankheit besteht.
Aussicht – nicht Gewähr!

An dieser Stelle hatte ich unfassbares Glück – mein lieber Hausarzt war sehr aufgeschlossen und bereit, mit mir den Antrag an die Krankenkasse zur Kostenübernahme zu stellen. Ich glaube, wir beide – mein Arzt und ich – hätten es uns damals dreimal überlegt, wenn wir gewusst hätten, was da alles auf uns zukommt!
Ich war schnell und gehörte mit zu den ersten, deren Antrag bei der Krankenkasse landete.

Wir waren ja so naiv: Es gab direkt nach der Gesetzesänderung weder Vorgaben noch Formulare, nach denen wir uns hätten richten können oder müssen. Trotzdem habe ich mich sehr gut vorbereitet, habe viel recherchiert, Fachliteratur gekauft und gelesen, unzählige Informationen an meinen Arzt weitergegeben, einen Berater hinzugezogen und gemeinsam mit ihm und meinem Arzt den Antrag geschrieben.

Da ich sehr früh Mitglied einer Online-Patientengruppe wurde, schwante mir schon nach kurzer Zeit, dass es vielleicht nicht ganz so einfach werden würde, wie ich mir das vorgestellt hatte.

Zwar erfüllte ich die wenigen Voraussetzungen, die das Gesetz vorsieht (schwere chronische Erkrankung reicht aus, zudem bin ich seit Jahrzehnten wegen Schmerzen in Behandlung, bekomme seit ca. 15 Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente, habe einen GdB von 70 sowie Pflegegrad 3), musste aber leider lesen, dass die ersten Anträge ruck-zuck abgelehnt wurden.

Hoffnung schlug in Ernüchterung um

So dann auch bei mir, nachdem der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Sinnhaftigkeit einer Cannabis-Therapie in Frage gestellt hatte.
Die Begründung dafür war hanebüchener Mist – man berief sich auf angeblich nicht erfolgte Therapien und schlug mir statt Cannabis Kraft- und Ausdauersport vor. Ich wusste nicht, ob ich lachen oder weinen sollte – immerhin bekomme ich nach einer Begutachtung durch die Krankenkasse seit vielen Jahren Pflegegeld. Müsste die Krankenkasse denn nicht am besten wissen, was für Beurteilungskriterien für Pflegegrad 3 gelten?
Täglicher Kraft- und Ausdauersport? Seriously?!

Zudem wurde bemängelt, dass diverse Unterlagen fehlen würden – auch das ist Unsinn, da es zum Zeitpunkt der Antragstellung einfach keine Vorgaben für das Beibringen von Unterlagen gab. Im Gegenteil – die Formulierung im Gesetz verlangt ausschließlich eine Begründung seitens des verordnenden Arztes.

Es folgte eine Zeit, in der ich täglich stundenlang recherchierte, mich informierte, lange Gespräche mit anderen Patienten, meinem Arzt und meinem Berater führte. Ich zog einen Anwalt hinzu, da mir klar war, dass ich Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen würde. Zeitweise mutierte das zu einem Vollzeit-Job, der mich immer wieder an den Rand meiner mageren Kraftreserven führte.

Warum lehnt der MDK Anträge auf Kostenübernahme von medizinischen Cannabis ab?

Zunächst einmal stellt sich die Frage, warum so viele Anträge an den MDK zur Überprüfung weitergegeben werden. Es macht schon fast den Eindruck, als wäre dies das Standard-Vorgehen. Nach meiner Auffassung werden hier viel mehr „Ausnahmefälle“ produziert, als es das Gesetz vorgesehen hat. Es wird vielmehr zunächst fast standardmäßig angezweifelt, dass der Patient einen Anspruch hat. Auch andere Patienten berichteten mir, dass sie die Begründungen der Gutachten oft nicht nachvollziehen können. Häufig wird angemerkt, der Patient sei noch nicht „austherapiert“.

Zum einen verlangt das neue Gesetz aber gar keine Austherapiertheit mehr, zum anderen kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass der MDK bei mir fehlende Therapien angeführt hat, die ich aber in der Tat bereits mit wenig Erfolg ausprobiert hatte.

Und an diesem Punkt beginnt der Patient, der sein Medikament trotzdem bekommen möchte, ohne Ende Unterlagen zusammen zu suchen – welche Behandlungen wurden bereits durchgeführt, welche Medikamente genommen, welche Ärzte haben behandelt, was für Klinikaufenthalte gab es bereits usw. Hier kann also in keiner Weise von einer „einfachen Antragsstellung“ gesprochen werden. Im Gegenteil – das Ganze wird für den (schwer kranken) Patienten derartig erschwert, dass in dieser Phase sicherlich einige aufgeben oder unwissentlich Formfehler bei der Korrespondenz mit der Krankenkasse machen, die dazu führen, dass der Antrag ungültig wird.

Geht es dann in den Widerspruch oder gar vor das Sozialgericht, führt für die meisten kein Weg daran vorbei, sich einen Anwalt zu nehmen.

Dieses Vorgehen halte ich für ausgesprochen patientenfeindlich und schikanös. Es kann nicht sein, dass man ein Medikament, das ja sowieso nur für schwer kranke Menschen vorgesehen ist, nur dann bekommt, wenn man vorher Himmel und Hölle in Bewegung gesetzt hat! Das können viele Patienten schlicht und ergreifend nicht mehr, sowohl physisch als auch finanziell. Was hier für zusätzliche Kosten und Aufwand für die Sozialgerichte entstehen, ist unverhältnismäßig.

Immer wieder wird vom MDK auch angemerkt, dass es zu der Behandlung einiger Krankheiten keine Studien über die Wirksamkeit gibt und sie es daher nicht empfehlen können. Das ist insofern absurd, als dass es vor der Gesetzesänderung in Deutschland kaum eine legale Möglichkeit gab, Studien über die Wirksamkeit von Cannabis anzustellen. Erst mit der verpflichtenden Begleiterhebung, die behandelnde Ärzte nach einem Jahr Behandlung erstellen müssen, wird es möglich sein, genauere Behandlungsergebnisse zu erfassen.

Viel Arbeit für die Sozialgerichte

Im Januar 2018 wechselte ich zu einer fachkundigen Anwältin, um die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage vor dem Sozialgericht zu steigern. Seit Januar 2018 liegt nun also meine Klage gegen die Krankenkasse beim Sozialgericht.

Ich kenne leider keine genauen Zahlen, aber viele Patienten sind nach Ablehnung ihres Widerspruches durch die Krankenkasse vor das Sozialgericht gezogen, und dazu raten wir in der Patientengruppe auch jedem. Die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen sollte man nicht einfach hinnehmen. Es ist eine Schande, dass dies so laufen muss! Aber nur, wenn die Patienten sich scharenweise wehren, kommt vielleicht etwas Schwung in die Sache.

Da es jedoch bis zur Entscheidung über eine Klage möglicherweise Jahre dauern kann, haben wir vor kurzem meine Klage um einen Eilantrag ergänzt, um zu erreichen, dass die Krankenkasse bis zur Verhandlung die Kosten für meine Cannabis-Therapie übernehmen muss. 

Hier sei am Rande erwähnt, dass der Hinweis, dass man vor dem Sozialgericht keinen Anwalt brauche, zwar theoretisch stimmt, in der Praxis aber keinesfalls sinnvoll ist!
Für eine Privatperson, die Cannabis benötigt, weil sie schwer krank ist, ist so ein Verfahren alleine gar nicht zu stemmen. Auch vor dem Sozialgericht kann ein kleiner Fehler im Antrag alles zunichte machen.

Dank Prozesskostenhilfe kann ich mir zwar die Anwältin leisten, doch halt – erlaubt man sich einen fachkundigen Anwalt, der nicht direkt um die Ecke wohnt, trägt man unter Umständen die Kosten für dessen Anreise, Übernachtung und Abwesenheit in der Kanzlei selbst, da dies nicht durch die Prozesskostenhilfe gedeckt ist.

In der Zwischenzeit konnte ich mir nur einige wenige Male Cannabis auf Privatrezept leisten.

Cannabis wirkt sich sehr positiv auf viele meiner Beschwerden aus und ermöglicht mir bei regelmäßiger Einnahme, auf einen Großteil meiner sonstigen Medikamente (u.a. Opioide zur Schmerzreduktion, Blutdrucksenker, Magenschutzmittel) zu verzichten. Aber das geht eben finanziell nur alle paar Monate mal und dann muss ich wieder zurück zu den Hammermedikamenten, was mir jedes Mal schwerer fällt!

Vergleicht man die Nebenwirkungen und schädlichen Auswirkungen dieser Medikamente mit denen von Cannabis, sollte eigentlich jedem Menschen mit gesundem Menschenverstand klar sein, dass das Verwehren von Cannabis als Medizin fahrlässig ist.

Preisexplosion bei medizinischem Cannabis

Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung sind die Preise für medizinisches Cannabis förmlich explodiert. Von vorher ca. zwölf Euro pro Gramm schossen die Preise in einigen Apotheken bis auf 36 Euro pro Gramm hoch. Zum Vergleich: In den Niederlanden kostet ein Gramm der Cannabis-Sorte Bedrocan in der Apotheke ca. sechs Euro.

Die Begründung für die enorme Preiserhöhung in Deutschland sind für uns Patienten nicht nachvollziehbar. Die Blüten werden zermalmt und in zig Einzelportionen aufgeteilt, weil man dem Patienten nicht zutraut, das Cannabis selber zu grinden und zu dosieren. 

Dass nun auch bei jeder (versiegelten!) Dose unsinnigerweise kontrolliert werden muss, ob auch wirklich das drin ist, was drauf steht, habe ich ja bereits weiter oben geschildert.

Die Kostenexplosion führt natürlich erst recht nicht dazu, dass die Kassen williger werden, medizinisches Cannabis zu bezahlen.

Ärzte, Apotheker und Krankenkassen empfehlen auch lieber „Dronabinol“ oder „Sativex“ statt Blüten. Dronabinol ist ein synthetisches Cannabisöl, Sativex ein Pumpspray. Dronabinol fehlt jedoch das CBD, welches für viele Beschwerden immens wichtig ist, sowie sämtliche Terpene, die im natürlichen Cannabis enthalten sind. Das Sativex-Spray dagegen wird von vielen Patienten nicht vertragen.

Aber: Dronabinol und Sativex wirken durch ihre Aufmachung eher wie ein „richtiges“ Medikament, was es Kassen, vielen Ärzten und Apothekern scheinbar sympathischer macht. „Puh, Gott sei Dank keine Droge“, hört man sie förmlich erleichtert sagen.

Als Positiv-Argument für Dronabinol oder Sativex wird ein Preisvergleich ins Feld geführt, der ganz grobe Fehler enthält – nur ausgehend von der höchsten Verordnungsmenge pro Monat wären die beiden letztgenannten tatsächlich preiswerter. Jedoch enthält die Höchstmenge Dronabinol eine viel geringere Konzentration des Wirkstoffes THC als die Höchstmenge Cannabis-Blüten, so dass man bei Sativex oder Dronabinol eine viel größere Menge benötigt, um eine ähnliche Wirkung zu erzielen wie bei der Einnahme als Blüten. Für mich ist es vollkommen unverständlich, wieso trotzdem weiterhin mit den geringeren Kosten für Dronabinol und Sativex argumentiert wird, da diese Rechnung einfach falsch ist.

Fehlkalkulation bei den Importmengen

Von Anfang an gab es große Lieferschwierigkeiten. Zunächst waren nur niederländische Sorten erhältlich (Bedrocan, Bediol usw.) und deren Einfuhrmenge war viel zu knapp bemessen. Immer wieder konnten Apotheken bestimmte Sorten nicht beliefern. Doch auch mit den inzwischen ca. 36 Sorten aus den Niederlanden und Kanada ist es nicht wesentlich besser geworden. Selbst Apotheken, die schon lange Patienten mit medizinischem Cannabis beliefern, große Mengen bestellen wollen und sich mit dem ganze Prozedere auskennen, klagen über enorme Lieferengpässe.
Die Einfuhrbestimmungen und -mengen orientieren sich nicht im entferntesten am deutschen Markt, da bei der Festlegung von einem wesentlich geringerem Bedarf ausgegangen wurde.

Unentbehrlich: Selbsthilfegruppen, Patientenvereinigungen, ehrenamtliche Berater

Da beim Thema medizinisches Cannabis leider noch viel Unkenntnis herrscht oder Halbwissen verbreitet wird, ist mir auch der direkte Austausch mit anderen Patienten sehr wichtig. Auf Facebook wurden einige Gruppen speziell für Cannabis-Patienten gegründet. Einerseits, um sich gegenseitig Tipps und Hilfen zu geben, nicht selten aber auch, um entmutigte Patienten wieder aufzubauen.

Informationen und Hilfe findet man z.B. in der Gruppe Medizinisches Cannabis – Erfahrungen, Meinungen und Tipps oder bei den Cannabis-Patienten.

In einer Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe führt das Thema Cannabis fast bei jeder Erwähnung zu einer äußerst hitzigen Diskussion. Bei vielen herrscht noch die Meinung vor, dass sie die Finger von diesem Teufelszeug, dieser Droge lassen und „so was“ niemals nehmen würden. 

Fragt man sie jedoch nach ihren aktuellen Medikamenten folgt oft eine lange Aufzählung von Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmitteln sowie Antidepressiva, Blutdruckmedikamente uvm. Und bei den Schmerzmitteln reden sie nicht nur von Paracetamol oder Ähnlichem, sondern oft von Opiaten oder Morphinen. Dass es sich dabei teils um – im Vergleich zu Cannabis – sehr viel gefährlichere, gar süchtig machende Drogen handelt, ist Vielen nicht bewusst.

Da besteht noch sehr viel Aufklärungsbedarf.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten von Cannabis

Das große Potential von Cannabis wird meiner Meinung nach noch sehr unterschätzt.
Natürlich ist es kein Allheilmittel, aber es lindert zahlreiche Symptome und Krankheiten.

Auch CBD, der wenig psychoaktive Wirkstoff von Cannabis, bekommt inzwischen mehr Aufmerksamkeit. Es gibt u.a. eine verschreibungspflichtige Sorte Blüten, die viel CBD und nur ganz wenig THC enthalten (Bedrolite). Doch auch diese Sorte muss ein Arzt verschreiben. 

CBD-Öl oder Hanf nur mit CBD ist jedoch in Deutschland auch legal als Nahrungsergänzungsmittel zu erwerben. Man sollte beim Einkauf aber auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis achten, da es inzwischen zig Anbieter gibt. CBD-Öle gibt es mit unterschiedlichen CBD-Anteilen (ab 3%).

CBD kann z.B. auf schonende Weise beim Abnehmen helfen. Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen abnehmen wollen oder die Schwierigkeiten mit dem Abnehmen haben, kann CBD ein wahrer Segen sein. Als ich letztes Jahr zum ersten Mal ein (sauteures) CBD-Konzentrat ausprobieren konnte war ich sehr erstaunt über die appetitmindernde Wirkung.

THC hingegen ist eher als appetitanregend bekannt und kann z.B. Krebspatienten helfen, die stark abnehmen oder keinen Appetit mehr verspüren. Für die wirkungsvolle Linderung von Schmerzen sind üblicherweise aber sowohl THC als auch CBD notwendig.

Die Weigerung der Krankenkassen und Ärzte, Cannabis häufiger einzusetzen, ist für mich auf so vielen Ebenen nicht nachvollziehbar, ebenso die Beschränkung auf „schwere chronische Krankheiten“. Wenn man mit Cannabis auch leichtere Beschwerden natürlich und mit wenig Nebenwirkungen behandeln kann – was spricht denn dann gegen eine Behandlung z.B. bei Kopfschmerzen, Schlafproblemen, nervöser Unruhe oder Depressionen?

Aber davon sind wir leider noch weit entfernt. Selbst Patienten mit schwersten chronischen Krankheiten, ja sogar Palliativ-Patienten wurde die Kostenübernahme schon versagt.

Lieferschwierigkeiten von Anfang an

Es ist zu befürchten, dass die Versorgungslage mit medizinischem Cannabis erst einmal weiter schlecht bleibt, da die Bundesopiumstelle mit dem geplanten Anbau in Deutschland noch längst nicht soweit ist. Da die Ausschreibung dafür Fehler enthielt und eine Firma dagegen geklagt hat, verschiebt sich der geplante Anbau. Noch ist nicht einmal darüber entschieden, wer das in Deutschland machen wird. Der viel zu niedrig eingeschätzte Bedarf kann so einfach nicht gedeckt werden. Patienten warten teilweise wochen-, sogar monatelang auf eine Lieferung.

Medizinisches Cannabis und die Polizei

Als Cannabispatient läuft man immer auch Gefahr, bei einer Polizeikontrolle erst mal als „krimineller Kiffer“ eingeschätzt zu werden. Zwar bin ich selbst für die Legalisierung von Cannabis und habe nichts gegen Freizeitkiffen, aber für Patienten, die ihre Medizin mit sich führen müssen, ist die Kriminalisierung erst Recht ein unhaltbarer Zustand. Zwar gibt es Tipps, wie man Problemen bei einer Kontrolle vorbeugen kann, aber im Zweifelsfalle steht man in einer Kontrolle, zeigt Rezeptkopie, Originalverpackung und Anordnung vom Arzt und bekommt trotzdem Probleme.

Vor einigen Monaten bin ich zu einer Polizeiwache gegangen und habe mich als Cannabispatientin vorgestellt. Ich habe gefragt was passiert, wenn ich mit meinem Medikament in eine Kontrolle komme. Die Antworten waren erschreckend. Die Polizei war nahezu uninformiert, hat keine Handlungsanweisung und pauschal kam die Aussage: „Das würde ich dann erst mal einziehen“. Und ergänzend: „Oder meinen Sie bei einer Fahrzeugkontrolle? Da wäre der Führerschein dann ja weg, wenn Sie Cannabis konsumiert haben.“

Man versuche sich vorzustellen, die Polizei nimmt einem Diabetiker sein Insulin weg. Skandal!

Aber ein Cannabispatient wird eben immer noch eher als Drogenkonsument denn als Patient, der auf seine Medizin angewiesen ist, angesehen.
Ein Patient „konsumiert“ kein Cannabis, sondern er nimmt seine Medizin ein!

Ein weiterer Aspekt ist natürlich die Fahrtauglichkeit unter Cannabis. Eigentlich hat sich hier nicht viel geändert – auch vor der Gesetzesänderung gab es Medikamente, die die Fahrtauglichkeit beeinflussen können. Patienten mit Dauermedikation müssen dabei eine Wartezeit einhalten, in der sie auf ihr Medikament eingestellt werden. Danach ist nach sorgfältiger Einschätzung durch den Arzt, aber auch den Patienten selber, das Führen von Fahrzeugen, ja sogar schweren Maschinen, durchaus möglich und erlaubt. Es gibt Patienten, die erst durch ihre Medizin in der Lage sind, diese Dinge überhaupt zu tun – beispielsweise Menschen, bei denen die Medizin Spastiken oder andere Anfälle verhindert.

Cannabis fällt genauso unter diese Regelung, von daher hat sich im Grunde überhaupt nichts verändert.

Leider hat sich dies jedoch bisher zu den wenigsten Polizeidienststellen herumgesprochen, so dass viele Patienten dauerhaft um ihren Führerschein bangen müssen. Hier liegt der Fehler natürlich eher in den fehlenden Dienstanweisungen und nicht beim einzelnen Polizisten und an dem viel zu niedrig angesetzten Grenzwert. Ein Patient, der regelmäßig seine Cannabis-Medizin einnimmt, wird vermutlich nie unterhalb dieses Wertes bleiben.

Mein Fazit gut ein Jahr nach der Gesetzesänderung

Es ist in Deutschland immer noch wesentlich leichter, ein Opiat verschrieben zu bekommen als medizinisches Cannabis.
Auch über ein Jahr nach Antragsstellung ist für mich noch keine Kostenübernahme in Sicht.

Das war und bleibt bis dahin ein unglaublich anstrengendes Prozedere, das mich manches Mal komplett auspowered.
Wer als schwerkranker Mensch nicht genug Kraft, Energie oder intellektuelle Fähigkeiten hat, sich umfassend über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren, hat nahezu keine Chance, diesen Prozess zu bewältigen.

Die Umsetzung des Gesetzes hakt an allen Ecken und Enden.

Ich werde trotzdem dranbleiben und mich für die vereinfachte Verschreibung von Cannabis stark machen – für mich, meine Gesundheit und für die Patienten, die diesen Kampf nicht führen können.

2 Kommentare zu “Medizinisches Cannabis – so sieht’s gut ein Jahr nach der Gesetzesänderung wirklich aus

  1. Super text weiter so.
    Das ist eine Einladung für verena in unsere Cannabis affine fibromyalgiegruppe
    https://www.facebook.com/groups/1448759868550265/
    Grüsse mati

  2. Und Das BMG sagt es ist eine “bestmögliche Versorgung” für Patienten… Lügner…

    Auch viele Politiker wollen Cannabis als Medizin nicht wirklich und ignorieren die Probleme.

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