Keine Überwachung der Toilettenbenutzung am Wittener Albert-Martmöller-Gymnasium! Das stellt jetzt die Landesdatenschutzbeauftragte in einer für ganz NRW wegweisenden Stellungnahme klar, nachdem sie von der Piratenpartei Ennepe-Ruhr um die Überprüfung der Maßnahme gebeten wurde. Auch die Videokameras an der Schule dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie der Überwachung dienten. Hier muss die Schule nachbessern und deutlich darüber informieren, dass die Aufnahmen nicht gespeichert werden.
Bereits im Sommer 2018 wurde das Vorhaben der Schule öffentlich, in Zukunft die Toilettengänge von Schülerinnen und Schülern durch ein digitales Schließsystem zu protokollieren. Das Ziel – saubere Toiletten und weniger Vandalismus – kann man nur befürworten! Die Idee, dies durch Überwachung zu erreichen, ist allerdings nach Meinung der Piratenpartei eine schlechte. Dies bestätigt nun auch die Landesdatenschutzbeauftragte – und fordert die Schule dazu auf, die Datenspeicherung wieder einzustellen. Dem ist die Schule nach eigenen Angaben seit dem 21. Februar nachgekommen.
Piraten helfen überwachungskritischen Eltern
Zu der Überprüfung der Maßnahme durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) ist es gekommen, nachdem sich Eltern der Schule wegen dieser Überwachungsmaßnahme hilfesuchend an die Piratenpartei gewandt hatten. Diese hatte noch vor dem Start dieses Systems ein Gespräch mit dem Schulleiter Johannes Rienäcker geführt und Maßnahmen vorgeschlagen, wie man die Sauberkeit der Toiletten ohne Überwachung verbessern könnte.
„Wir hatten damals die Hoffnung, die Schule noch vor Anschaffung des mehrere tausend Euro teuren Systems von dem Vorhaben abzubringen, indem wir sie auf die geltenden Datenschutzgesetze und alternative Ideen für sauberere Schultoiletten hinwiesen. Leider war die Anlage bereits beschafft und die Schule nicht mehr von der Idee abzubringen. Dass die Eltern ihr Anliegen nicht selbst vortragen wollten, sondern uns um Hilfe baten, deutete bereits deutlich darauf hin, dass von einer zulässigen freiwilligen Datenspeicherung nicht die Rede sein konnte. Sie hatten Angst, als Querulanten zu gelten, wenn sie ihr Einverständnis nicht geben.“
erinnert sich Stefan Borggraefe, Vorsitzender der Piratenpartei Ennepe-Ruhr.
Klärung durch Landesdatenschutzbeauftragte
Im nächsten Schritt wandten sich die Piraten schließlich an die Landesdatenschutzbeauftragte, um eine Klärung zu erreichen.
„Bezeichnend ist, dass das CDU-Ratsmitglied Simon Nowack das Vorgehen der Piratenpartei damals als lächerlich bezeichnete und uns für unseren Einsatz respektlos anging. Das Ergebnis jetzt gibt uns Recht und zeigt, dass die CDU weiter deutliche Defizite bei den Themen Datenschutz und Digitalisierung hat.“
meint Stefan Borggraefe.
Auch Videoüberwachung unzulässig
Da das Gymnasium auch als erste Schule NRWs mit Videoüberwachung bekannt wurde, hat die Piratenpartei die LDI in dem Zuge ebenfalls gebeten, auch diese Maßnahme zu prüfen. Im Ergebnis stellt die LDI klar, dass auch hier eine Datenspeicherung unzulässig wäre. Die Kameras dürfen lediglich als verlängertes Auge des Schulsekretariats genutzt werden, um als eine Art besserer Türspion zu dienen. Das hat die Schule bereits genauso gemacht. Es wurde allerdings durch Hinweisschilder „Dieser Bereich wird videoüberwacht“ ein anderer Eindruck erweckt. Daher wird das AMG durch die LDI dazu aufgefordert, bei ihrer Informationspflicht nachzubessern und deutliche Hinweise anzubringen, dass die Kameras keinerlei Daten speichern. Es darf an der Schule also weder bei den Videokameras noch bei dem elektronischen Schließsystem der Eindruck erweckt werden, dass es sich um Überwachung handelt. Die LDI behält sich eine Überprüfung der Schule zu gegebenem Zeitpunkt vor.
„Die Stellungnahmen der LDI machen deutlich, dass Überwachung an Schulen nichts verloren hat! Ein gewünschtes Verhalten der Kinder darf nicht durch Kameras und Überwachung erzielt werden, an die sie sich dann von klein auf gewöhnen. Dieses Prinzip herrscht beispielsweise auch in China mit seiner Totalüberwachung. Dort sind die öffentlichen Toiletten und Straßen vielleicht sauberer als in Deutschland, aber mit einer für uns vorbildlichen Demokratie hat diese Überwachungsdiktatur nichts zu tun.“
meint Stefan Borggraefe.
Keine Freiwilligkeit bei Einwilligung zur Datenspeicherung
Die Landesdatenschutzbeauftragte bestätigt in ihrer Stellungnahme Kritikpunkte, die die Piratenpartei bereits 2018 geäußert hatte. Die Speicherung personenbezogener Daten über die gesetzlichen Erfordernissen hinaus durch die Schule ist nur zulässig, wenn dazu eine Einverständniserklärung der betroffenen Personen vorliegt. Die Schule hatte dazu zwar ein entsprechendes Schriftstück aufgesetzt, an der für die Wirksamkeit einer Einwilligung erforderlichen Freiwilligkeit bestehen aber für die LDI erhebliche Zweifel. So sei im schulischen Umfeld mit seinen ungleichen Machtverhältnissen, Sanktionsmöglichkeiten und Gruppenzwang nicht gewährleistet, dass faktisch frei von sozialem Druck oder Zwang entschieden werden könne.
„Die Bewertung der Landesdatenschutzbeauftragten ist wegweisend für alle Schulen in NRW. Auch alle andere Schulen mit vergleichbaren Anlagen müssen nun die Datenspeicherung einstellen und die Schülerinnen und Schüler darüber informieren, dass sie nicht mehr überwacht werden! Kinder und Jugendliche durch Videoüberwachung und Einlasskontrollen zu erwünschtem Verhalten zwingen zu wollen, ist eine Maßnahme, die an unseren Schulen keinen Platz haben darf!“
so Frank Herrmann, Vorsitzender der Piratenpartei NRW.
Keine Überwachung der Toilettenbenutzung am Wittener Albert-Martmöller-Gymnasium! Das stellt jetzt die Landesdatenschutzbeauftragte in einer für ganz NRW wegweisenden Stellungnahme klar, nachdem sie von der Piratenpartei Ennepe-Ruhr um die Überprüfung der Maßnahme gebeten wurde. Auch die Videokameras an der Schule dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie der Überwachung dienten. Hier muss die Schule nachbessern und deutlich darüber informieren, dass die Aufnahmen nicht gespeichert werden.
Bereits im Sommer 2018 wurde das Vorhaben der Schule öffentlich, in Zukunft die Toilettengänge von Schülerinnen und Schülern durch ein digitales Schließsystem zu protokollieren. Das Ziel – saubere Toiletten und weniger Vandalismus – kann man nur befürworten! Die Idee, dies durch Überwachung zu erreichen, ist allerdings nach Meinung der Piratenpartei eine schlechte. Dies bestätigt nun auch die Landesdatenschutzbeauftragte – und fordert die Schule dazu auf, die Datenspeicherung wieder einzustellen. Dem ist die Schule nach eigenen Angaben seit dem 21. Februar nachgekommen.
Piraten helfen überwachungskritischen Eltern
Zu der Überprüfung der Maßnahme durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) ist es gekommen, nachdem sich Eltern der Schule wegen dieser Überwachungsmaßnahme hilfesuchend an die Piratenpartei gewandt hatten. Diese hatte noch vor dem Start dieses Systems ein Gespräch mit dem Schulleiter Johannes Rienäcker geführt und Maßnahmen vorgeschlagen, wie man die Sauberkeit der Toiletten ohne Überwachung verbessern könnte.
Klärung durch Landesdatenschutzbeauftragte
Im nächsten Schritt wandten sich die Piraten schließlich an die Landesdatenschutzbeauftragte, um eine Klärung zu erreichen.
Auch Videoüberwachung unzulässig
Da das Gymnasium auch als erste Schule NRWs mit Videoüberwachung bekannt wurde, hat die Piratenpartei die LDI in dem Zuge ebenfalls gebeten, auch diese Maßnahme zu prüfen. Im Ergebnis stellt die LDI klar, dass auch hier eine Datenspeicherung unzulässig wäre. Die Kameras dürfen lediglich als verlängertes Auge des Schulsekretariats genutzt werden, um als eine Art besserer Türspion zu dienen. Das hat die Schule bereits genauso gemacht. Es wurde allerdings durch Hinweisschilder „Dieser Bereich wird videoüberwacht“ ein anderer Eindruck erweckt. Daher wird das AMG durch die LDI dazu aufgefordert, bei ihrer Informationspflicht nachzubessern und deutliche Hinweise anzubringen, dass die Kameras keinerlei Daten speichern. Es darf an der Schule also weder bei den Videokameras noch bei dem elektronischen Schließsystem der Eindruck erweckt werden, dass es sich um Überwachung handelt. Die LDI behält sich eine Überprüfung der Schule zu gegebenem Zeitpunkt vor.
Keine Freiwilligkeit bei Einwilligung zur Datenspeicherung
Die Landesdatenschutzbeauftragte bestätigt in ihrer Stellungnahme Kritikpunkte, die die Piratenpartei bereits 2018 geäußert hatte. Die Speicherung personenbezogener Daten über die gesetzlichen Erfordernissen hinaus durch die Schule ist nur zulässig, wenn dazu eine Einverständniserklärung der betroffenen Personen vorliegt. Die Schule hatte dazu zwar ein entsprechendes Schriftstück aufgesetzt, an der für die Wirksamkeit einer Einwilligung erforderlichen Freiwilligkeit bestehen aber für die LDI erhebliche Zweifel. So sei im schulischen Umfeld mit seinen ungleichen Machtverhältnissen, Sanktionsmöglichkeiten und Gruppenzwang nicht gewährleistet, dass faktisch frei von sozialem Druck oder Zwang entschieden werden könne.
Stellungnahmen der LDI