Im Zuge des Wahlkampfes zur Europawahl erhob der Sprecher der AfD Ennepe-Ruhr, Matthias Renkel, öffentlich falsche Anschuldigungen gegen den Fraktionsvorsitzenden der Piratenfraktion Witten, Roland Löpke. Er behauptete auf Facebook und gegenüber der WAZ Witten, Roland Löpke habe Wahlplakate der AfD abgerissen und durch Plakate der Piratenpartei ersetzt. Wahrheitswidrig behauptete er sogar, Löpke sei auf frischer Tat erwischt worden. Das Verfahren wurde bereits Ende letzten Jahres von der Staatsanwaltschaft wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt.
Freude über funktionierenden Rechtsstaat
„Ich freue mich, dass der Rechtsstaat funktioniert und der Vorwurf vom Tisch ist. Hier sollte durch erfundene Anschuldigungen gezielt meinem Ruf und dem Ruf meiner Partei geschadet werden.“
so Roland Löpke.
Die Staatsanwaltschaft betreibt stattdessen nun das Verfahren gegen Renkel wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung (§ 164 StGB). Demnach kann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt werden, wer gegenüber einer öffentlichen Stelle bewusst versucht, den unwahren Eindruck zu erwecken, ein anderer habe eine Straftat begangen. Die Verhandlung findet beim Amtsgericht Witten statt.
Staatsanwaltschaft auch ohne erfundene Straftaten überlastet
„Es ist leider nichts Neues, dass die rechtsextreme AfD nicht davor zurück schreckt, mit Lügen und Falschinformationen zu arbeiten. Unabhängig vom Strafmaß wäre es ein starkes Stück, wenn ein Parteivorsitzender die ohnehin überlastete Polizei und Staatsanwaltschaft mit erfundenen Straftaten beschäftigt, um sich einen politischen Vorteil zu verschaffen. Solche Taten wären schlicht kriminell. Aus ihnen spricht ein hohes Maß an Verachtung von Rechtsstaat und Demokratie.“
so Stefan Borggraefe, Parteivorsitzender der Piratenpartei Ennepe-Ruhr.
Im Zuge des Wahlkampfes zur Europawahl erhob der Sprecher der AfD Ennepe-Ruhr, Matthias Renkel, öffentlich falsche Anschuldigungen gegen den Fraktionsvorsitzenden der Piratenfraktion Witten, Roland Löpke. Er behauptete auf Facebook und gegenüber der WAZ Witten, Roland Löpke habe Wahlplakate der AfD abgerissen und durch Plakate der Piratenpartei ersetzt. Wahrheitswidrig behauptete er sogar, Löpke sei auf frischer Tat erwischt worden. Das Verfahren wurde bereits Ende letzten Jahres von der Staatsanwaltschaft wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt.
Freude über funktionierenden Rechtsstaat
Die Staatsanwaltschaft betreibt stattdessen nun das Verfahren gegen Renkel wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung (§ 164 StGB). Demnach kann mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt werden, wer gegenüber einer öffentlichen Stelle bewusst versucht, den unwahren Eindruck zu erwecken, ein anderer habe eine Straftat begangen. Die Verhandlung findet beim Amtsgericht Witten statt.
Staatsanwaltschaft auch ohne erfundene Straftaten überlastet