Am Montag, dem 28. November 2016 wurde die von DigitalCourage e.V. organisierte Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Auch die Vorsitzenden der Piratenpartei Ennepe-Ruhr, Maria Bach und Stefan Borggraefe, sind Beschwerdeführer.
„Eine freie, demokratische Gesellschaft braucht die Möglichkeit vertraulicher Kommunikation. Dafür lohnt es sich zu kämpfen! Die anlasslose Überwachung aller Menschen widerspricht dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und verstößt gegen das Fernmeldegeheimnis.“
begründet Maria Bach ihre Unterstützung für die Klage.
Durch das von SPD und CDU im Bundestag beschlossene Gesetz muss unter anderem der Standort der Mobiltelefone aller Menschen für vier Wochen bei den Dienste-Anbietern gespeichert werden. Die Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate und die zugewiesenen IP-Adressen aller Internetnutzer sogar für zehn Wochen. Anders als von der Bundesregierung behauptet, ist ein Zugriff auf die Vorratsdaten ständig und in absehbar großem Umfang ohne Richtervorbehalt über den Umweg der Bestandsdatenauskunft möglich.[1]
Das Max-Planck-Institut untersuchte die Auswirkungen der 2008 in Kraft gewesenen und später vom Bundesverfassungsgericht kassierten ersten, noch umfangreicheren, Vorratsdatenspeicherung wissenschaftlich. Es konnte keine Steigerung der Aufklärungsquote von Verbrechen nachweisen.[2]
Dazu Borggraefe, der auch für den Landtag kandidiert:
„Wer mehr Sicherheit will, muss mehr Personal und eine bessere Ausrüstung für die klassische Polizeiarbeit und nicht Massenüberwachung fordern!“
Die Kosten für die komplexe und mit hohen Anforderungen verbundenen Datenspeicherung müssen die jeweiligen Unternehmen tragen, weshalb der Verband der Internet-Wirtschaft (eco) die Vorratsdatenspeicherung als „Mittelstandskiller“ bezeichnete.[3]
Insbesondere die ehrenamtlich arbeitenden Freifunker können den mit der Vorratsdatenspeicherung notwendigen technischen Aufwand nicht bewältigen. Thomas Drewermann, Technik-Vorstand des Freifunk Rheinland e.V.:
„Sollte es nach einer gründlichen rechtlichen Prüfung von Juristen keine Wege daran vorbei geben, wird abgeschaltet.“[4]
Auch der im Ennepe-Ruhr-Kreis aktive Freifunk-Verein nutzt die Server des Freifunk Rheinland und wäre gefährdet.
„Wenn es so kommt, müssen Kommunen dann entweder ohne WLAN-HotSpots auskommen oder aber erhebliche Kosten für kommerzielle Anbieter in Kauf nehmen. Zahlreiche Organisationen werden kein freies Internet mehr zur Verfügung stellen können.“,
so Borggraefe.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trat am 25. Dezember 2015 in Kraft. Telekommunikationsunternehmen und Freifunker müssten es 18 Monate später, also bis Mitte 2017, umsetzen. Die Piraten hoffen nun, dass es von den Verfassungsrichtern als grundrechtswidrig erkannt und kassiert wird, bevor es soweit kommt.
Am Montag, dem 28. November 2016 wurde die von DigitalCourage e.V. organisierte Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Auch die Vorsitzenden der Piratenpartei Ennepe-Ruhr, Maria Bach und Stefan Borggraefe, sind Beschwerdeführer.
begründet Maria Bach ihre Unterstützung für die Klage.
Durch das von SPD und CDU im Bundestag beschlossene Gesetz muss unter anderem der Standort der Mobiltelefone aller Menschen für vier Wochen bei den Dienste-Anbietern gespeichert werden. Die Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate und die zugewiesenen IP-Adressen aller Internetnutzer sogar für zehn Wochen. Anders als von der Bundesregierung behauptet, ist ein Zugriff auf die Vorratsdaten ständig und in absehbar großem Umfang ohne Richtervorbehalt über den Umweg der Bestandsdatenauskunft möglich.[1]
Das Max-Planck-Institut untersuchte die Auswirkungen der 2008 in Kraft gewesenen und später vom Bundesverfassungsgericht kassierten ersten, noch umfangreicheren, Vorratsdatenspeicherung wissenschaftlich. Es konnte keine Steigerung der Aufklärungsquote von Verbrechen nachweisen.[2]
Dazu Borggraefe, der auch für den Landtag kandidiert:
Die Kosten für die komplexe und mit hohen Anforderungen verbundenen Datenspeicherung müssen die jeweiligen Unternehmen tragen, weshalb der Verband der Internet-Wirtschaft (eco) die Vorratsdatenspeicherung als „Mittelstandskiller“ bezeichnete.[3]
Insbesondere die ehrenamtlich arbeitenden Freifunker können den mit der Vorratsdatenspeicherung notwendigen technischen Aufwand nicht bewältigen. Thomas Drewermann, Technik-Vorstand des Freifunk Rheinland e.V.:
Auch der im Ennepe-Ruhr-Kreis aktive Freifunk-Verein nutzt die Server des Freifunk Rheinland und wäre gefährdet.
so Borggraefe.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung trat am 25. Dezember 2015 in Kraft. Telekommunikationsunternehmen und Freifunker müssten es 18 Monate später, also bis Mitte 2017, umsetzen. Die Piraten hoffen nun, dass es von den Verfassungsrichtern als grundrechtswidrig erkannt und kassiert wird, bevor es soweit kommt.