Geschäftsordnung des Vorstands

§1 Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsämter

  1. Die Vorsitzenden vertreten den Kreisverband nach außen und innen und sind die Ansprechpartner.innen für den Landesverband. Sie organisieren die Vorstandssitzungen und sind für die Mitgliederverwaltung und -kommunikation verantwortlich.
  2. Der Vorstand wählt eine.n Schriftführer.in, der oder die für
    a) die Archivierung nicht-öffentlicher Beschlüsse
    b) die Dokumentation von Umlaufbeschlüssen
    c) die Pflege des Ennepe-Ruhr-Bereichs im PiratenWiki verantwortlich ist.
  3. Der/die Schatzmeister.in verwaltet die Finanzen des Kreisverbandes gemäß Satzung und ist Ansprechpartner.in in finanziellen Angelegenheiten.
  4. Alle Vorstandsmitglieder dürfen sich im Sinne der Werte und der Programmatik der Piratenpartei und im Sinne der Beschlusslage tagespolitisch äußern.

§2 Form der Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt.
  2. Die Sitzungsleitung wird mehrheitlich bestimmt und moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder, weiterhin kann die Sitzungsleitung anderen Personen das Rederecht erteilen.
  3. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. TOPs können von jedem Piraten des KV Ennepe-Ruhr beim Vorstand angemeldet werden.
  4. Jede Vorstandssitzung enthält einen TOP „Anfragen und Anregungen von Gästen“ zu Beginn der Sitzung.
  5. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nicht-öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Angelegenheiten, die Mitgliederdaten betreffen, müssen nicht-öffentlich behandelt werden.

§3 Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

In der Vorstandssitzung berichtet jedes Vorstandsmitglied über seine politischen und Verwaltungstätigkeiten seit der letzten Vorstandssitzung bzw. seit dem Kreisparteitag.

§4 Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit einer Vorstandssitzung ist gegeben, wenn mindestens ein.e Vorsitzende.r und insgesamt mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

§5 Anträge an den Vorstand

Antragsberechtigt ist jede und jeder. Anträge müssen bis spätestens 1 Stunde vor Beginn der Sitzung auf vorstand@piraten-en.de eingegangen sein. Die Anträge müssen mit den Namen der Antragsteller.innen gekennzeichnet sein. Änderungsanträge sind jederzeit möglich.

§5a Umlaufbeschlüsse

Über Angelegenheiten bis 200 Euro Finanzaufwand kann der Vorstand zwischen den Sitzungen im Umlaufverfahren entscheiden. Die Umlaufbeschlüsse werden im Rahmen der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung bekannt gemacht.

§5b Bagatellgrenze

Über finanzielle Angelegenheiten bis 20 Euro kann jedes Vorstandsmitglied zwischen den Sitzungen in Eigenverantwortung entscheiden. Diese Ausgaben müssen auf der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung bekannt gemacht werden.

§6 Abstimmungen

  1. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisverbandsvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht gezählt, es müssen aber mindestens 2 Vorstandsmitglieder dafür gestimmt haben. Änderungen an dieser GO werden mit einer zwei-Drittel-Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.
  2. Umlaufbeschlüsse sind möglich. Auf einen Umlaufbeschluss wird auf der Mailingliste des Vorstandes hingewiesen. Die Abstimmung muss 24 Stunden laufen, es sei denn, die Mehrheit der Vorstandsmitglieder wird vorher erreicht. Für Umlaufbeschlüsse gilt, dass mindestens ein.e Vorsitzende.r an der Abstimmung teilgenommen haben muss.

§7 Dokumentation der Sitzungen

  1. Der Vorstand wählt in jeder Sitzung eine Protokollantin oder einen Protokollanten.
  2. Das Protokoll muss spätestens nach 3 Tagen an den gesamten Vorstand per E-Mail geschickt werden.
  3. Die Vorstandsmitglieder haben 3 Tage Zeit, Einspruch gegen das Protokoll zu erheben und Änderungswünsche zu beantragen. Über diese Anträge wird per Umlaufbeschluss entschieden.
  4. Das Protokoll der Vorstandssitzung wird nach Ablaufen der Einspruchsfrist von der Protokollantin bzw. vom Protokollanten im PiratenWiki veröffentlicht.
  5. Im Protokoll werden zumindest die Anwesenheit, Berichte der Vorstandsmitglieder, Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder, Beginn und Ende der Sitzung und der Sitzungsort festgehalten.

§8 Dokumentation von Beschlüssen

  1. Öffentliche Beschlüsse werden im PiratenWiki dokumentiert.
    a) Beschlüsse, die innerhalb von Vorstandssitzungen getroffen werden, als Teil der Sitzungsprotokolle.
    b) Umlaufbeschlüsse an geeigneter Stelle.
  2. Nicht-Öffentliche Beschlüsse werden vom Schriftführer oder der Schriftführerin archiviert.